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1. Welche Felder kommen für das Programm in Frage?Förderfähig sind Acker- und Weideflächen, die zu Beginn des Projekts das Potenzial für eine Verbesserung des organischen Kohlenstoffbestands im Boden nach der Einführung von regenerativen Bewirtschaftungsmethoden (im Vergleich zu "business as usual"-Praktiken) aufweisen, indem der SOC-Gehalt (organischer Kohlenstoffbestand)entweder erhöht oder erhalten wird. Vier Situationen sind möglich: Flächen, auf denen der SOC-Gehalt ein Gleichgewicht erreicht hat und durch regenerative Praktiken erhöht werden kann; Länder, in denen der SOC-Gehalt zunimmt, aber durch regenerative Praktiken weiter erhöht werden kann; Gebiete, in denen der SOC-Gehalt abnimmt und es möglich ist, den Verlust des SOC-Gehalts durch regenerative Praktiken zu stoppen oder abzumildern; Flächen, auf denen der SOC-Gehalt abnimmt und es möglich ist, diesen Rückgang durch regenerative Methoden umzukehren. Um potenzielle Schäden an Böden mit großer biologischer Vielfalt zu vermeiden, ist dieses Protokoll nur anwendbar, wenn die Praktiken nicht unter diesen Bedingungen durchgeführt werden: Feuchtgebiete und Torfgebiete oder Flächen, die während eines Basiszeitraums (in den letzten zehn Jahren) oder anderer Basiszeiträume, die sich aus den Verpflichtungen der nationalen und internationalen Gesetzgebung ergeben, von der Entwässerung eines Feuchtgebiets/Torfgebiets betroffen waren; organische Böden, Histosole oder Böden mit einem Histo- oder Folsäurehorizont; derzeitige Urwaldflächen oder ehemalige Urwaldflächen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Bezugszeitraums (mindestens in den letzten zehn Jahren) in Grünland oder Ackerland umgewandelt wurden, oder andere Bezugszeiträume, die aufgrund von Verpflichtungen im Rahmen nationaler und internationaler Rechtsvorschriften festgelegt wurden.
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2. Welche Interventionspraktiken sind zulässig und welche nicht?Es sollte betont werden, dass dieses Protokoll keine Bewirtschaftungspraktiken vorschreibt. Nachhaltige Bodenbewirtschaftung wird wie folgt definiert: "Bodenbewirtschaftung ist nachhaltig, wenn die unterstützenden, versorgenden, regulierenden und kulturellen Leistungen des Bodens erhalten oder verbessert werden, ohne die Bodenfunktionen, die diese Leistungen ermöglichen, oder die biologische Vielfalt wesentlich zu beeinträchtigen". Auf der Grundlage der empfohlenen Praktiken, die in den Voluntary Guidelines for Sustainable Soil Management (VGSSM), dem FAO Recarbonizing global soils – A technical manual of recommended management practices Volume 1, 2, 3, 4, 5 and 6, und dem SAREs Book Building Soils for Better Crops beschrieben sind und die auf die Erhöhung des SOC-Gehalts abzielen, können im Rahmen dieses Protokolls folgende Praktiken in Frage kommen: Steigerung der Biomasseproduktion durch Bewirtschaftung der Wasserverfügbarkeit für Pflanzen mit Hilfe von Bodenwasserschutzmaßnahmen und angemessenem und effizientem Bewässerungsmanagement; Ausgewogene Düngung mit angemessenen und vernünftigen Düngeverfahren, -typen, -mengen und -zeitpunkten, die den nationalen Anforderungen entsprechen; Wirksamer Einsatz von organischen Ergänzungsmitteln (wie Tierdung, Pflanzenreste, Kompost, Kompost Extrakt, Kompost Tee) unter Einhaltung der nationalen Vorschriften; Wirksamer Einsatz von anorganischen Ergänzungsmitteln (z. B. Kalk oder Gips zur Sanierung saurer Böden, Gips zur Sanierung sodischer Böden), entsprechend den nationalen Anforderungen; integriertes Bodenfruchtbarkeitsmanagement (kombinierter Einsatz anorganischer und organischer Nährstoffe/Dünger); Verbesserung der Bodengesundheit durch Biodünger (nützliche Mikroben), wie Mykorrhiza, phosphatlösende Bakterien, Bioinokulanten und Bioinduktoren; Bewirtschaftung von Ernterückständen: Ausbringung organischer Rückstände, Mulchen oder dauerhafte Bodenbedeckung; Verwendung von Deckfrüchten oder Gründüngung und/oder mehrjährigen Pflanzen in der Fruchtfolge; Anlegen von Weideland auf Ackerflächen oder kahlem Brachland; Verringerung der Bodenbearbeitung und/oder Anwendung von Techniken zur Rückstandsbewirtschaftung, minimale oder keine Bodenbearbeitung; Anwendung von Praktiken zur Vermeidung und/oder Verringerung der Bodenverdichtung (z. B. kontrollierter Verkehr; "Biobohrung" durch Verwendung von Pfahlwurzelarten; umsichtige Unterbodenbearbeitung); Weidemanagement zur Förderung der Bodenvegetation (Besatzdichte, Weidedauer und -intensität); Verjüngung der Weiden durch Ansaat; Einführung und Diversifizierung von Fruchtfolgen, Integration von Produktionssystemen (z.B. Ackerbau-Viehzucht, Silvopastoral, Agroforstwirtschaft), Verwendung verbesserter Arten (wie tiefwurzelnde und pfahlwurzelnde Pflanzen); Änderungen in der Landschaftspflege, z. B. zum Erosionsschutz (z. B. Terrassen), zur Bewirtschaftung des Oberflächenwassers und zum Abfluss-/Hochwasserschutz; Anpflanzung einheimischer Arten (z.B. N2-bindende Hülsenfrüchte), die an die örtlichen ökologischen Bedingungen angepasst sind, auf degradierten oder aufgegebenen Anbauflächen. Dieses Protokoll gilt nicht für die folgenden Praktiken: Entwässerung von Feuchtgebieten; Abtragung von Mutterboden für industrielle oder andere Zwecke (z. B. Ziegelfabriken); Landschaftsveränderungen, die nicht auf den Erosionsschutz ausgerichtet sind (z. B. Hangumgestaltungspraktiken in industriellen Weinbergen); die Verwendung von Produkten, die Stoffe in potenziell toxischen Mengen in Böden und Wasser einbringen: Schwermetalle, radioaktive Elemente und Krankheitserreger; die Ersetzung dauerhafter einheimischer mehrjähriger Vegetation durch einjährige Vegetation (z. B. Abholzung, Umwandlung von einheimischem Grasland, Weideland und Gebüsch); Überweidung und alle landwirtschaftlichen Verfahren, die zu einer übermäßigen Verdichtung führen; der Einsatz von Feuer als Bewirtschaftungsinstrument, es sei denn, das Feuer ist ein natürliches Ereignis oder ein integraler Bestandteil der Landbewirtschaftung (z. B. kontrollierter Feuereinsatz); in diesem Fall sollten Zeitpunkt und Intensität des Feuers darauf abzielen, den Verlust von Bodenfunktionen zu begrenzen, und es wären Maßnahmen zur Minimierung der Erosion und zur Förderung der Wiederbegrünung nach dem Feuer zu berücksichtigen.
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3. Wie kann ich mich für das Programm anmelden?Die Anmeldung ist online oder per E-Mail an office@carbo.farm möglich. Nach der Anmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Zusage des Programms. Ein Bodenprobenahme-Team vereinbart einen Termin für die Bodenprobenahme zur Bestimmung des SOC-Gehalts.
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4. Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?Die einmalige Anmeldegebühr für das Programm beträgt 7.500,00 HUF ohne MwSt. pro Betrieb. Dies beinhaltet 3 Felder, jedes weitere Feld wird mit einer einmaligen Gebühr von HUF 750,00 ohne MwSt. verrechnet. Die gebühren für Bodenproben und -analysen können Sie der Tabelle entnehmen: HINWEIS: Die Probenahmekosten beziehen sich auf 5 ha, die Preise gelten für das Jahr 2021 * Corg 0-10, 10-30, 30-60, 60-100 cm, BD 0-10, 10-30, 30-60, 60-100 cm ** empfohlene Parameter, homogene Mischung 0-30 cm *** optionaler Kationenaustausch, homogene Mischung 0-30 cm HUF 150,00/km Reisekosten zu und von den Interventionsgebieten müssen hinzugerechnet werden HUF 30.000,00 Mindestgebühr für die Probenahme
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5. Wann findet die erste Bodenprobenahme statt?Was den Zeitpunkt der Probenahme anbelangt, so schwankt der organische Kohlenstoffgehalt des Bodens je nach Jahreszeit. Daher ist es wichtig, die Bodenproben jedes Jahr zur gleichen Zeit zu nehmen (nicht mehr als ein Monat zwischen dem mittleren Tag der verschiedenen Probenahmerunden) und vorzugsweise dann, wenn die biologische Aktivität am geringsten ist. Die Bedingungen müssen eine sichere Fahrt des Probenahmefahrzeugs durch das Feld ermöglichen, ohne die Bodenstruktur zu beschädigen. Ist das Wetter nicht geeignet, wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Kohlenstoffgehalt des Bodens schwankt je nach Jahreszeit, daher ist es wichtig, jedes Jahr zur gleichen Zeit Bodenproben zu nehmen. Die Beprobung in der wachstumsfreien Zeit (d. h. im Sommer) trägt dazu bei, den Einfluss der Pflanzenart und des Wachstumsstadiums auf den organischen Kohlenstoff im Boden zu minimieren, insbesondere bei den Kohlenstoff-Fraktionen im Boden, die sich schnell umwandeln. Die letzte Ausbringung von Mineraldüngern sollte mindestens 3 Monate zurückliegen, die letzte Ausbringung von organischen Düngern (Mist, Gülle, Kompost) etwa 6 Monate vor der Beprobungsrunde. Bei Nmin-Untersuchungen oder der Untersuchung von biologischen Parametern sollte der Zeitpunkt der Probenahme mit dem beratenden Gutachter des jeweiligen Amts oder dem Labor abgestimmt werden.
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6. Welche Bodenparameter werden im Rahmen des Programms getestet?
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7. Kann ich mit einer bereits entnommenen Bodenprobe teilnehmen?Wir bitten um Verständnis, dass bereits entnommene Bodenproben nicht nachträglich in die Programmdatenbank aufgenommen werden können. Bereits durchgeführte Proben können Ihnen einen guten Hinweis darauf geben, ob Ihre Felder für das Programm in Frage kommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an office@carbo.farm.
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8. Was ist der Vorteil regelmäßiger Bodenproben?Die professionelle Untersuchung Ihres Bodens hilft Ihnen, Mängel zu erkennen, Problembereiche zu beheben und die Bodenverbesserung auf der Grundlage der spezifischen Bedürfnisse Ihres Landes zu optimieren. Darüber hinaus können regelmäßige Bodenuntersuchungen den Fortschritt und die Wirksamkeit von regenerativen Maßnahmen im Laufe der Zeit belegen. Die Investition in regelmäßige Bodenuntersuchungen während des Programms (oder auch ohne das Programm) wird Ihnen die besten Ergebnisse für Ihre Fruchtfolge, Deckfrüchte und andere wichtige regenerative Maßnahmen bringen.
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9. Wie lange dauert das Programm?Die "zeitliche Begrenzung" des Projekts bezieht sich auf die Gesamtdauer der geplanten Aktivitäten. Das Anfangs- und Enddatum der Umsetzung von regenerativen Verfahren muss für jedes Interventionsgebiet festgelegt werden. Es ist eine Mindestdauer von acht aufeinanderfolgenden Jahren erforderlich, um genügend Daten zu erfassen, um die Kohlenstoffbindung im Boden im Vergleich zu einem Basisszenario und einem Basiszeitraum (oder Jahr 0) nachzuweisen und Unsicherheiten so weit wie möglich zu reduzieren. Nach jedem Achtjahreszyklus entscheiden die Landwirte, ob sie das Programm fortsetzen wollen.
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10. Was passiert, wenn ich nach der zweiten Bodenprobe den Humusgehalt nicht erhöhen konnte oder der Humus sich sogar abgebaut hat?Wenn sich kein Humus gebildet hat, kann das verschiedene Ursachen haben. Der Aufbau von organischer Substanz und Humus ist ein komplexer Prozess. Bitte wenden Sie sich an unsere Berater, um mögliche Ursachen zu besprechen. Es gibt keine Leistungen aus dem Programm, wenn die Bodenproben eine geringere Kohlenstoffbindung ergeben. Es besteht für keine der Seiten eine Kostenpflicht.
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11. Was ist die Motivation von Carbofarm?Das Carbofarm-Team kommt aus der Luftfahrt und der Landwirtschaft. Das Team möchte mit dem Programm dazu beitragen, dass zum einen die Möglichkeit der CO2-Sequestrierung aufseiten der Landwirte angeregt wird; zum anderen ermöglicht dieses Programm Industrien wie der Luftfahrtindustrie im Rahmen der EU-ETS- und ICAO/CORSIA-Vorschriften, ihre CO2-Emissionen lokal zu kompensieren. Unsere Motivation ist hoch, dass Sie auf dieser Reise erfolgreich sind.
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12. Was kosten die Kohlenstoffzertifikate? Wie viel erhalte ich?Der Preis für die Kohlenstoffzertifikate richtet sich nach dem aktuellen Marktwert. Carbofarm stellt ein Carbon Removal Zertifikat aus und zahlt den Gegenwert als ergebnisabhängige Vergütung gemäß den Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer aus. 20% des Verkaufspreises werden als Puffer bis ans Ende des ersten Zyklus zurückgelegt. Diese werden entweder sofort ausbezahlt nach Verlängerung, oder schrittweise über 10 Jahre bei Nichtverlängerung. 15% des Verkaufspreises gehen als “Programmgebühr” an Carbofarm.
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13. Warum unterstützt TMG das Programm?Die Motivation der TMG, das Programm zu unterstützen, besteht darin, das gewonnene regionale Wissen über die besten Praktiken der regenerativen Landwirtschaft mit Nicht-TMG-Mitgliedern zu teilen. Die Teilnahme der TMG soll dazu beitragen, das Programm und das Wissen der Landwirte in Bezug auf die genannten regenerativen Verfahren weiter zu verbessern.
zuletzt geändert am: 13. August 2022
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